Aktuelles.
Veranstaltungen, Workshops, Seminare für Führungskräfte.

 

Quelle: Text Carola Holl, Werbeagentur Holl. Foto Ursula Voß, vereinbar e.V.

Mehr Netto vom Brutto

Zweites Expertengespräch von vereinbar e. V. gibt Impulse

MEPPEN. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, Mitarbeiter stärker ans Unternehmen binden und gleichzeitig finanzielle Vorteile genießen – zu schön, um wahr zu sein? Ganz und gar nicht. „Familienfreundlichkeit durch Nettolohnoptimierung“ war das zentrale Thema des zweiten Expertengesprächs, zu dem Ursula Voß, Geschäftsführerin des Vereins vereinbar e.V., Unternehmensvertreter der Mitgliedsunternehmen ins Café Koppelschleuse in Meppen eingeladen hatte.

Am von Menschen mit und ohne Behinderung liebevoll gedeckten Frühstückstisch hörten die knapp zwanzig Teilnehmer zwei Expertinnen aufmerksam zu: Elisabeth Knollenborg, Steuerberaterin in der Kanzlei Knollenborg & Partner, Lingen, und langjährige Vorsitzende des ehemaligen Überbetrieblichen Verbunds (heute vereinbar e. V.) stellte aktuelle steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitgeberleistungen für Arbeitnehmer vor. Und Sabine Läken von der Tischlerei Läken in Rhede brachte ihre Erfahrungen aus der Praxis eines Handwerksunternehmens ein.

Ein paar Beispiele: Seit rund dreißig Jahren unverändert sind steuer- und sozialabgabenfreie Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten möglich, und zwar so lange, bis das Kind schulpflichtig und eingeschult ist. In Niedersachsen ist der Besuch des Kindergartens mittlerweile ab dem dritten Lebensjahr zwar beitragsfrei. Für Eltern jüngerer Kinder ist der Zuschuss jedoch immer noch interessant.

Auch Gesundheit und Entspannung können gefördert werden, sei es über Zuschüsse zu gesundheitsfördernden Maßnahmen, die bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro im Jahr pro Mitarbeiter steuerfrei sind. Oder über Zuschüsse zu den Erholungskosten. Sogenannte Erholungsbeihilfen sind bei einer Pauschalbesteuerung von 25 Prozent sozialversicherungsfrei und können bis zu einer Höchstgrenze von 156 Euro pro Beschäftigtem, bis zu 104 Euro für Ehepartner und bis zu 52 Euro pro Kind gewährt werden.

Mit Interesse wurde in der Runde aufgenommen, was im Team Läken aktuell angeboten wird: Gesundheitswochenenden, gefördert von der Krankenkasse.

„Viele Unternehmen nutzen schon die Gewährung von Sachleistungen mit einer Freigrenze von 44 Euro pro Monat“, erzählte Elisabeth Knollenborg. Dabei gewinnt neben dem Tankgutschein die  PrePaid-Karte, die im Alltag vielseitiger eingesetzt werden kann, zunehmend an Beliebtheit.

Auch bei den Handy- und Internetkosten, Fahrtkosten, der Anschaffung von Fahrrädern und der Verpflegung  können vom Arbeitgeber den Beschäftigten unter die Arme greifen, so dass Arbeitnehmer unterm Strich mehr Netto vom Brutto behalten. „Wichtig: Nur wenn es die Leistung auf den Lohn obendrauf gibt, müssen Sie als Arbeitgeber dafür keine Steuern zahlen“, so ein Hinweis von Elisabeth Knollenborg.

Beruf und Familie? vereinbar e.V.

vereinbar e. V.
Ordeniederung 1
49716 Meppen
T 05931 44-1606
ilka.krane@emsland.de